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佐藤 公紀

東京大学大学院総合文化研究科 地域文化研究専攻 博士課程単位取得退学

研究テーマ研究内容業績リストForschungsprojekt

研究テーマ

社会復帰と規律―20年代におけるドイツの監獄制度研究

研究内容

1. ドイツで刑罰体系が応報刑から教育刑へ移行し監獄制度が近代化されていったのは、19世紀後半からであったが、帝政期ではいまだ刑罰の応報思想が強く、社会復帰・教育としての行刑が制度化されるに至らなかった。第一次大戦後ヴァイマル期においてようやく、社会復帰としての行刑という文言が含まれた全国統一の監獄運営に関する指針が成立した(1923年6月7日「自由刑の執行に関する諸原則」)。この1923年の行刑原則では刑罰は軍隊的な規律訓練に代わって、人格形成やレクリエーションによる受刑者教育を目指すよう定められた。本研究では第一に、それが具体的にどのような形態を取ったのか、そこに至るまでの言説がどのようなものだったのか、それが実際に個々のラントにどのように採用されていったのかを、一次史料を用いて考察する。また、この監獄改革が受刑者の監獄生活にどのように影響を与えたのか、その改革が本当に受刑者の地位改善につながったのかということを、受刑者に関する史料から明らかにしていく。

2. ヴァイマル後期、恐慌期において福祉国家が徐々に解体していく中で、社会復帰思想は見直しを迫られ、監獄内での刑罰が厳罰化されていくこととなる。それとともに、犯罪の原因を犯罪者の生物学的素質に求める「犯罪生物学」に関する研究所が監獄内に設立され、「改善可能者」と「改善不能者」の分類がなされていく。本研究では第二に、この「犯罪生物学」という学問を検討することで、ヴァイマル共和国後期の行刑の厳罰化による受刑者規律のあり方を探り、ヴァイマル期行刑の規律的側面を考察する。

3. 受刑者扶助は19世紀前半にすでに民間扶助団体によって行われていたが、それが国家規模で取り組まれたのは、社会国家としての自己規定をもつ憲法を採択したヴァイマル共和国においてであった。受刑者扶助は国民の生存権を保障する社会国家においては経済政策に影響を受けやすく、「誰が扶助を受けるべき/でない」かが最も厳しく問われた場であり、国民統合と排除のポリティクスを分析するのに最適の対象といえよう。このような観点から、本研究では第三に、ベルリン受刑者扶助会の活動を例に、受刑者扶助がヴァイマル期においてどのように発展し、また、世界恐慌下でどのような活動を行い得たのか(えなかったのか)を考察する。

4. 以上のように、ヴァイマル期監獄制度は、教育による社会復帰の場所としての統合的機能と、排除・拘禁の場所としての排他的機能が交錯する結節点として存在しているのであり、監獄制度は、福祉国家の、一方における国民統合、他方における国民の規律化という両義的な性質を同時に考察することを可能にしてくれるといえるのである。

業績リスト


「『教育可能者』と『教育不可能者』のあいだ――ヴァイマル共和国(1919-1933)における犯罪生物学と『教育可能性』の問題」、『ヨーロッパ研究』第7号(2008)、29-49頁。



SATO, Kiminori

Graduate School of Arts and Sciences, Department of Area Studies, Universität Tokyo

Forschungsprojekt


Resozialisierung und Disziplin: eine Studie zum Gefängnissystem in Deutschland in den 20er Jahren

Die vorliegende Studie bezweckt, durch die geschichtswissenschaftliche Analyse des Gefängniswesens der Weimarer Zeit die Probleme des Sozialstaates zu beleuchten. Den Sozialstaat kennzeichneten in der Weimarer Zeit zwei Aspekte: Zum einen trug die Erweiterung der Sozialversicherung zur Stärkung demokratischer Strukturen bei und zugleich erweiterte sie den Bereich individueller Freiheit. Zum anderen bedrohte die Ausdehnung staatlicher Eingriffe und die Forcierung der Sozialkontrolle die Demokratie. Der Grund, warum ich meine Aufmerksamkeit auf das „Gefängnis“ richte, in dem -meiner Meinung nach- der „ambivalente Charakter“ des Sozialstaates am deutlichsten erscheint, besteht in der Parallelität zwischen der Entstehung des Sozialstaates und der Modernisierung des Gefängniswesens (vom Gefängnis als „Ort der Ausschließung“ zum Gefängnis als „Ort der Erziehung“). Für die Entstehung des Sozialstaates waren Techniken zur Erfassung des Lebens der Bevölkerung, den Nutznießern des Sozialstaates, notwendig und das Gefängnis ist einer der Orte, an dem sich diese Techniken der Klassifikation von Gefangenen entwickelt haben. Deshalb kann man sagen, dass das „Gefängnis“ das Thema ist, bei dem die Technik der Menschenkontrolle im Sozialstaat am deutlichsten wird.

Der Übergang von der Vergeltungsstrafe zur Erziehungsstrafe und die Modernisierung des Gefängniswesens in Deutschland fanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts statt. Laut der neuen Auffassung von Strafe, wie sie vom bekannten Strafrechtswissenschaftler Franz von Liszt vertreten wurde, war die Sozialpolitik die beste Kriminalpolitik: Für die Verbrechensbekämpfung wäre die Erziehungsstrafe als Erweiterung der Sozialpolitik viel mehr nötig, als es die Vergeltungsstrafe sei, und die effektivste Kriminalpolitik wäre es, den Verbrecher zu erziehen und zu rehabilitieren. Aber im Kaiserreich herrschte noch der Gedanke der Vergeltungsstrafe vor, weshalb ein auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtetes Vollzugssystem nicht eingeführt wurde.

Erst in der Weimarer Republik nach dem Ersten Weltkrieges wurden reichseinheitliche Grundsätze der Gefängnisverwaltung in Kraft gesetzt (die „Grundsätze für den Vollzug von Freiheitsstrafen“ vom 7. Juni 1923). In diesen Grundsätzen von 1923 wurde statt militärischer Disziplinierung die Erziehung der Gefangenen durch die Charakterbildung zum Ziel des Strafvollzugs bestimmt.

Dies ist jedoch nicht der einzige Punkt, der das Gefängniswesen der Weimarer Zeit interessant macht. Als der sozialstaatliche Charakter der Weimarer Republik sich in ihren letzten Jahren allmählich auflöste, wurde der Gedanke der Resozialisierung in Frage gestellt und die Bedingungen der Gefängnisstrafe wurden verschärft. Gleichzeitig wurde eine Forschungsstelle zur „Kriminalbiologie“ eingerichtet, die die biologischen Anlagen von Verbrechern als Ursache von Verbrechen erforschte. Dort fand die Einteilung von Verbrechern in „Erziehbare“ und „Unerziehbare“ statt. Dieser Gedanke der Klassifizierung in „Erziehbare“ und „Unerziehbare“ geht auf Franz von Liszt zurück, der die „Besserung der besserungsfähigen und besserungsbedürftigen Verbrecher“ und die „Unschädlichmachung der nicht besserungsfähigen Verbrecher“ gefordert hatte. Diese Idee ging in den letzten Jahren der Weimarer Republik in Verbindung mit der Kriminalbiologie in das Vollzugssystem ein.

Auf diese Weise hatte das Gefängniswesen der Weimarer Republik also die integrative Funktion als Ort der Resozialisierung durch Erziehung und die exklusive Funktion als Ort der Ausschließung und Verwahrung, und man kann deshalb sagen, dass die Forschung des Gefängniswesens die Erklärung des ambivalenten Charakters des Sozialstaates ermöglicht, in dem sich nationale Integration und Exklusion durch Disziplinierung vereinen.